KJM bewertet Altersverifikationssysteme mit biometrischer Alterskontrolle positiv
Die geplante EU-Altersverifikation stellt einen innovativ-datenschutzfokussierten Ansatz zur Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet dar. Über Pilotprojekte und Leitlinien wird der Weg geebnet, bis 2026 eine flächendeckende Umsetzung möglich ist. Dennoch bestehen rechtliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen, die eine sorgfältige Vorbereitung und datenschutzrechtliche Begleitung erfordern. Die Europäische Kommission hat eine Lösung für eine EU-Altersverifikation vorgestellt. Sie soll es Nutzer ermöglichen, ihr Alter (z. B. ≥ 18 Jahre) nachzuweisen, ohne persönliche Daten preiszugeben. Dieses System ist Teil der Umsetzung des Digital Services Act (DSA), insbesondere Art. 28 Dieser verpflichtet Online-Plattformen, wirksame Schutzmaßnahmen für Minderjährige zu ergreifen.
Für die Sicherung der bis dahin im System hinterlegten Daten gelten die Regelungen über die Rückgabe und Löschung von Kundendaten bei Beendigung des Vertrages. Deutschland ist nicht bei den ersten Ländern in der EU dabei, die den Altersnachweis testen. Trotzdem kann man nicht davon ausgehen, dass es bei uns eine Sonderregelung geben wird. Der Altersnachweis im Internet wird kommen, die Leitlinien dafür hat die EU erst kürzlich aktualisiert. Mit der Maßnahme wird in UK der Online Safety Act umgesetzt, der Minderjährige vor pornografischen Inhalten und anderen potenziellen Gefahren im Netz schützen soll. Der Gesetzgeber fordert explizit ein, dass die Maßnahmen „hocheffektiv“ sein müssen.
Sollte der Kunde nicht über die erforderlichen Rechte verfügen, stellt er 2B Advice sowie die Mitarbeiter von 2B Advice von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung solcher Rechte frei. Die Nutzung des Internets gehört für die meisten Kinder und Jugendlichen zu ihrem Alltag. Sie nutzen das Netz intensiver als jede andere Altersgruppe und sind über soziale Netzwerke mit Freunden verbunden, nutzen Videoplattformen oder spielen Online-Spiele. Dabei sind Minderjährige in der Online-Welt auch permanent einer Vielzahl von erheblichen Risiken ausgesetzt. Neben den bekannteren Themen wie Gewaltdarstellungen, sexualisierter Gewalt, Cybermobbing und Pornografie gibt es noch weitere Gefahren.
Privatsphäre in Gefahr: Australien stellt sich gegen Alterskontrollen bei Pornoseiten
Das EU-Gesetz stellt Regeln auf, an die sich Anbieter von Online-Plattformen in der EU halten müssen. Das Spektrum reicht von Online-Marktplätzen wie Kleinanzeigen über YouTube bis hin zu Pornhub. Damit gibt es nun 95 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Dazu kommen derzeit acht übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen. Sofern in dem vom Kunden gebuchten Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab Bestellung und erstmaliger Bereitstellung der Solution.
Nutzer müssten dann per App nachweisen, dass sie mindestens 13, 14 oder 16 Jahre alt sind, je nachdem, was das Gesetz festlegt. Möglich sind Alters-Checks durch Kreditkartendaten oder über Online-Banking, aber auch durch Altersbestimmung des Gesichts über die Handy- oder Laptopkamera. Jedoch fühlt sich längst nicht jeder wohl dabei, sensible Daten an Internet-Anbieter zu übermitteln.
Wie das aussehen kann, kann man derzeit in Großbritannien verfolgen. Juli müssen Anbieter pornografischer Inhalte, aber auch soziale Medien, auf denen explizite Inhalte zu sehen sind, eine robuste Altersverifikation einführen. Das bedeutet vor allem ein Ende von vorgeschalteten Seiten, auf denen man nur einen Button „Ich bin über 18 Jahre“ anklicken muss, um Zutritt zu erhalten.
Die Idee dabei ist, dass man eben nicht sensible persönliche Daten angeben soll, sondern anonym das eigene Alter nachweisen kann. Bei der geplanten App muss bei der Einrichtung zum Beispiel eine Freischaltung über die digitalen Funktionen des Personalausweises erfolgen. Die Opensource-App speichert dann ab, dass der Nutzer über 18 Jahre alt ist und weist das beim Besuch einer Webseite nach.
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) veröffentlicht 11. Tätigkeitsbericht
Die Technologien sind nicht ausgereift, warnt die australische Regierung. Alterskontrollen bei Pornoseiten könnten die persönlichen Daten von Erwachsenen gefährden. Der deutschen Medienaufsicht dagegen ist Datenschutz für Porno-Konsumierende „wumpe“. Chris Köver recherchiert und schreibt über Migrationskontrolle, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz.
- Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später eine eigene Zeitschrift mitgegründet.
- Ein Ansatz der Europäischen Union ist eine App zur Altersüberprüfung, die aktuell in fünf Mitgliedsstaaten getestet wird.
- Sollte der Kunde nicht über die erforderlichen Rechte verfügen, stellt er 2B Advice sowie die Mitarbeiter von 2B Advice von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung solcher Rechte frei.
- Das ist eine Plattform für Softwareentwicklung, die zu Microsoft gehört.
Diese App könnte sich per Fingerzeig kurz öffnen, wenn man ohnehin alles am Handy macht. Oder die App könnte einen QR-Code generieren, wenn man den gewünschten Dienst auf einem anderen Gerät nutzen möchte. Das dürfte sich in etwa so anfühlen, als müsste man ein zusätzliches Passwort eingeben.
Nach erfolgtem Alternsnachweis erhalten sie ein von der App ausgestelltes Alterszertifikat, das Plattformen lediglich das Mindestalter bestätigt. Es soll also nicht nötig sein, persönliche Daten wie Namen oder Geburtsdatum zu übermitteln, stattdessen kommt ein datensparsamer Zero-Knowledge-Proof zum Einsatz. Auf diesem Weg könnte man auch eine generelle Altersfreigabe für soziale Netzwerke durchsetzen, wie sie diskutiert wird.
Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später eine eigene Zeitschrift mitgegründet. Ihre Arbeit wurden ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit.
WLAN und Browser reichen aus, um das Internet umfangreich zu erforschen, Jugendschutz fehlt an vielen Stellen. Das wird sich ändern, denn weltweit wird an Gesetzen dazu gearbeitet bzw. Die Europäische Union testet eine neue App, die Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen soll. Besonders sensibel seien Methoden, die auf Ausweisen basieren. Die Kommission wird Anbietern, die unter den DSA fallen, vermutlich ihre Alterskontroll-App als bequeme Option nahelegen, um den Auflagen des Gesetzes zu entsprechen. Auch Online-Dienste jenseits des DSA könnten sich für die App interessieren, gerade wenn sie sich damit Ärger mit Aufsichtsbehörden ersparen könnten.
Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde https://rabonaonline.de/ das Recht, die von ihm in den Solutions gespeicherten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu exportieren.
Für nicht wiederherstellbare oder verlorengegangene Kundeninhalte ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich; 2B Advice übernimmt keinerlei Verantwortung für Kundeninhalte. Der Kunde bleibt ausschließlicher und alleiniger Inhaber der Kundeninhalte. 2B Advice erhebt keinen Anspruch auf die Kundeninhalte – insbesondere erwirbt 2B Advice durch den Upload kein Eigentum an den Kundeninhalten.
Das ist eine Plattform für Softwareentwicklung, die zu Microsoft gehört. Wir haben die Spezifikation gelesen und mit Fachleuten darüber gesprochen. Geht es nach der EU, sollen alle im Netz bald häufiger ihr Alter kontrollieren lassen. Dafür soll eine neue App den Pass und eventuell auch das Gesicht scannen.
Allerdings bringen solche technischen Lösungen auch unbeabsichtigte Nebenwirkungen mit sich. Bei Menschenrechten und Datenschutz ließ die vorgelegte Spezifikation wesentliche Fragen offen, so Eickstädt. Die aktuell auf Ausweispapieren basierende App „würde viele Menschen vollständig aus dem digitalen Raum ausschließen und dies sollte nie das Ziel sein“. Allerdings bleibe abzuwarten, wie die tatsächliche Lösung von T-Systems aussieht. Die Solutions können Verknüpfungen (Links) zu Inhalten auf Websites Dritter enthalten.
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